Umzug in die Vereinigten Arabischen Emirate?
Ein abenteuerlicher Umzug in die Vereinigten Arabischen Emirate ist geplant? Dann fehlt Ihnen noch die passende internationale Umzugsfirma für dieses Vorhaben. In dem großen Netzwerk von internationale-umzuge.ch sollten Sie diese finden.
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Ganz schnell und einfach ist es, eine Anfrage für Umzugsangebote über internationale-umzuge.ch zu stellen. Nur einen Klick sind Sie von Ihren Angeboten entfernt. Haben Sie die Angebote erreicht und eines spricht Sie besonders an, können Sie direkt Kontakt zu den Umzugsfirmen aufnehmen und alle weiteren Details besprechen.
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Einreise
Als Bürger der Schweiz, sind Sie berechtigt bei der Einreise ein kostenloses Touristenvisum zu erhalten. Dieses ist für 60 Tage gültig, Sie sind allerdings nicht berechtigt mit diesem Visum zu arbeiten. Dieses Visum erhalten Sie aber nur, wenn ihr Reisepass bei Ausreise noch 6 Monate gültig ist.
Bei der Einreise wird Ihr Umzugsgut nach Wert verzollt. Der Satz beträgt für die meisten Gebrauchsgüter 4%. Für die folgenden Güter benötigen Sie aber eine Einfuhrerlaubnis:
- alkoholische Getränke
- Waffen und Munition
- Sprengstoff
- Narkotika
- Zuchtperlen
- Pestizide
Arbeiten
Grundsätzlich ist zu sagen, dass ein Arbeitnehmer in den Vereinigten Arabischen Emiraten eine Genehmigung des Arbeitsministeriums benötigt.
Wenn Sie einen Arbeitsplatz in den Vereinigten Arabischen Emiraten sicher haben, dann kümmert sich Ihre Arbeitgeber um das Arbeitsvisum. Dieses ist jedoch für 3 Jahre gültig und kann dann verlängert werden, jedoch ist es an einen Arbeitsplatz gebunden. Bei einem Arbeitsplatzwechsel, kann das Arbeitsvisum aber mit der Genehmigung von diesem auch übertragen werden.
Somit ist es für Sie erforderlich ein Arbeitsverhältnis vorweisen zu können, andernfalls können Sie ganz schnell wieder deutschen Boden unter den Füßen haben.
Da die Arbeitsverhältnisse nicht eindeutig geregelt sind, sollten Sie auf folgende Punkte im Arbeitsvertrag besonders achten:
- Gehalt, Arbeitszeiten, Kündigungsfrist
- Art der Auszahlung und Währung
- freie ärztliche Versorgung (auch Krankenhauskosten erster und zweiter Klasse, sowie Medikamente)
- Unfallversicherung
- Stellung einer Wohnung (Ausstattung festlegen) oder Gewährung von Mietzuschüssen
- Stellung eines Autos
- bezahlter Jahresurlaub (mind. 3 Wochen)
- längerer Europaurlaub
- Freie Heimreise nach Ablauf des Arbeitsvertrags oder im Krankheitsfall
- Überführungskosten von Umzugsgut bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Heimreise
Erfahrungen unserer Umzugsfirmen
Die Erfahrungen unserer Umzugsfirmen reichen von einfachen Landumzügen bis hin zu Überseeumzügen. Aufgrund jahrelanger Erfahrung im dem Bereich des internationalen Umzugs, wissen sie, worauf in den jeweiligen Ländern zu achten ist.
Unverbindliche Angebote
Fordern Sie auf internationale-umzuge.ch unverbindliche Anfragen von verschiedenen Speditionen an. Mit nur einer kostenlosen Anfrage werden Sie bis zu 6 Angebote von den internationalen Umzugsfirmen persönlich erhalten. Vergleichen sie die Angebote ganz entspannt zuhause. Wenn Ihnen eines der Angebote zusagt, setzen Sie sich direkt mit der jeweiligen Firma in Verbindung.
Kundenmeinungen
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